Garantie & Gewährleistung






Gewährleistung, Garantie und Einbaukosten – BMW E36 Ersatzteiledepot NRW

Gewährleistung, Garantie und Einbaukosten

Stand: 23. Juli 2026

1. Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, die nach den gesetzlichen Regeln bereits bei Übergabe beziehungsweise Gefahrübergang vorlagen. Für Verbraucher gelten die zwingenden Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.

2. Nacherfüllung

Bei einem berechtigten Mangel besteht grundsätzlich zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

3. Garantie

Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung. Sie besteht nur, wenn sie ausdrücklich angeboten wurde. Inhalt, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Garantiegeber ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.

4. Verschleiß

Normaler, nutzungsbedingter Verschleiß ist kein Sachmangel. Bei Fahrwerks- und Tuningteilen können Lebensdauer und Beanspruchung von Fahrweise, Fahrzeugzustand, Einstellung, Montage und Motorsportnutzung abhängen.

5. Montagefehler

Ein Schaden, der ausschließlich durch fehlerhaften Einbau, falsche Einbaulage, unzulässige Kombination, fehlende Kalibrierung oder Missachtung der Herstelleranleitung entsteht, ist kein Mangel der ursprünglich mangelfreien Ware.

6. Ein- und Ausbaukosten

Notwendige Ein- und Ausbaukosten können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Teil der Nacherfüllung oder eines Schadensersatzanspruchs sein. Sie werden nicht pauschal ausgeschlossen.

Bitte kontaktieren Sie uns vor kostenintensiven Arbeiten, damit Prüfung und Nacherfüllung abgestimmt werden können.

7. Nachweise

Für die Prüfung können je nach Fall Bestellbeleg, Fotos, Videos, Diagnosebericht, Einbaurechnung, Fahrzeugdaten und das beanstandete Teil erforderlich sein.